Erbschaftsteuer
Sinnvolle Erbregelungen, die rechtzeitig getroffen werden, können Vermögen vor dem Zugriff des Fiskus schützen. Wir helfen Ihnen dabei.
Auch schon existierende Testamente prüfen wir gerne auf Lücken oder steuerliche Fallstricke und beraten Sie bei
der Neugestaltung aus steuerlicher Sicht.
Im Rahmen einer Erbschafsteuererklärung oder erbschaftsteuerlichen Beratung fertigen wir folgende Aufstellungen an:
- Vermögensaufstellung
- Feststellung des Zugewinnausgleichanspruches
- Berechnungen zur Bewertung von Immobilenbesitz oder Betriebsvermögen
- Aufstellung der Nachlasskosten