Kapitalerträge

Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen gestaltet sich teilweise recht kompliziert. Erst recht, wenn Geld im Ausland angelegt ist oder Sie Besitzer eines Anteiles einer Firma oder Fonds sind, die Beteiligungen im Ausland hat.

Teilweise wurden vielleicht für Ihre Kapitalerträge bereits Steuern im Ausland gezahlt.

Kapitalerträge aus inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Kapitalerträge zu beurteilen und ermitteln Ihre Kapitalerträge.

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Steuerberater Siegmar Schleif, Nobelstr. 19, 51373 Leverkusen, Telefon 0214-2061552