Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist ein weiteres Kernarbeitsfeld. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen, evtl. des GmbH-Gesetzes und der Steuergesetze.

Der Jahresabschluss weist die Vermögenssituation des Unternehmens zum Bilanzstichtag sowie das Ergebnis wirtschaftlichen Handelns des Geschäftsjahres aus. Für Gewährung von Krediten ist die Vorlage des Jahresabschlusses unverzichtbar und nach dem Kreditwesengesetz vorgeschrieben.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses ist Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Steuer. Es sind deshalb zwischen dem Unternehmer und seiner Steuerberatung zielsetzende Gespräche vor der endgültigen Aufstellung zu führen.

Bei kleinen Unternehmen besteht die Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Von uns aufgestellte Abschlüsse beinhalten regelmässig folgenden Positionen:

Einnahme-Überschuss-Rechnung Bilanz
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung
  • Kontennachweis zur Einnahme-Überschuss-Rechnung
  • Erläuterndem Anhang
  • Anlagenspiegel
  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlust-Rechnung
  • Kontennachweis zur Bilanz
  • Kontennachweis zur Gewinn- und Verlust-Rechnung
  • Anlagenspiegel
  • Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechung
  • je nach Gesellschaftsform evtl.
    • Anhang
    • Lagebericht
Kontakt

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Information

Gebührenverordnung für Steuerberater
(Link zur Webseite des Bundesministeriums der Justiz)


Steuerberater Siegmar Schleif, Nobelstr. 19, 51373 Leverkusen, Telefon 0214-2061552