Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist ein weiteres Kernarbeitsfeld. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen, evtl. des GmbH-Gesetzes und der Steuergesetze.
Der Jahresabschluss weist die Vermögenssituation des Unternehmens zum Bilanzstichtag sowie das Ergebnis
wirtschaftlichen Handelns des Geschäftsjahres aus. Für Gewährung von Krediten ist die Vorlage des
Jahresabschlusses unverzichtbar und nach dem Kreditwesengesetz vorgeschrieben.
Das Ergebnis des Jahresabschlusses ist Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Steuer. Es sind deshalb zwischen
dem Unternehmer und seiner Steuerberatung zielsetzende Gespräche vor der endgültigen Aufstellung zu führen.
Bei kleinen Unternehmen besteht die Möglichkeit der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Von uns aufgestellte Abschlüsse beinhalten regelmässig folgenden Positionen:
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Einnahme-Überschuss-Rechnung
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Bilanz
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- Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Kontennachweis zur Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Erläuterndem Anhang
- Anlagenspiegel
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- Bilanz
- Gewinn- und Verlust-Rechnung
- Kontennachweis zur Bilanz
- Kontennachweis zur Gewinn- und Verlust-Rechnung
- Anlagenspiegel
- Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechung
- je nach Gesellschaftsform evtl.
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